Seit
01.01.2010
werden für die Übernachtung im Hotel nur noch 7%
Umsatzsteuer
veranlagt. Dies bedeutet, dass Übernachtung und
Frühstück getrennt ausgewiesen werden, die
Übernachtung
mit 7% und das Frühstück mit 19% Umsatzsteuer. Eine
pauschale
Frühstückskürzung von €4,80 ist im
Inland daher
nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Mittag- und
Abendessen.
R 9.7 Absatz 1 Satz 4 Lohnsteuerrichtlinien findet keine Anwendung
mehr. Die Kürzung ist lediglich noch im Ausland
möglich, wenn
ein Gesamtpreis für Unterkunft und Verpflegung bei der
Hotelrechnung angeben wird.
Beachten Sie auch, dass es seit 01.01.2010 neue Pauschbeträge
für Übernachtungskosten und
Verpflegungsmehraufwendungen im
Ausland gibt.
Etwa 40 Länder oder Städte sind von den Regelungen
betroffenwie z.B. Melbourne, Sydney, Vancouver, Ottawa, und Toronto
sowie Kapstadt.
1
hotel.de
Finden Sie das passende Hotel mit Hilfe der adressgenauen Hotel
Umkreissuche!
|